Geht uns allen so
Dir ja eigentlich nicht. Zumindest nicht als Verkäufer.
Geht uns allen so
Dir ja eigentlich nicht. Zumindest nicht als Verkäufer.
Ich möchte übrigens erwähnen, dass es recht einfach ist, die Transaktionskosten zu deaktivieren.
Ihr müsst dazu einfach bei all den Zahlungsmitteln, die ihr anbietet, für jede Währung die Transaktionsgebühren auf 0 setzen, z.B.:
Peter muss hier also nicht aktiv werden und jeder, der nicht davon betroffen ist, ebenso wenig. Lediglich die Händler innerhalb der EU müssen diesen Schritt durchführen und sich dann ggf. eine Preiserhöhung ihrer Produkte überlegen.
/sg
Ne, du guckst an der falschen Stelle. Du verlinkst auf paypal.com/de/ richtig ist aber paypal.com/ch/
Stimmt
Gut, dann hat man in der Schweiz gar nichts zu befürchten.
Ich sehe für die Schweiz keinen entsprechenden Passus:
https://www.paypal.com/ch/webapps/mpp…?locale.x=de_CH
Bei ihm bleibt also alles wie gehabt. Aber ich sehe da keinen Vorteil.
Du guckst auch an der falschen Stelle
Gleichzeitig ist das Erheben eines Zahlungsmittelentgelts für die Nutzung der PayPal-Services als Zahlungsmethode in einem Online-Shop (das sogenannte "Surcharging") für Händler nun nicht mehr gestattet.
Ihn trifft die Richtlinie nicht, weil er in der Schweiz lebt. Lediglich von den AGB-Änderungen seitens PayPal ist er betroffen, da diese global gelten.
heiss also keine Preiserhöhung.
Aber du bietest doch PayPal an? Du übernimmst also die Transaktionskosten für die Kunden? Denn das ist ja die Konsequenz daraus.
Durch die zweite Zahlungsdiensterichtlinie der EU (Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015) wird das sogenannte „Surcharching“ grundsätzlich in der gesamten EU verboten (vgl. Art. 62 Abs. 4 der Zahlungsdiensterichtlinie). Händler dürfen ab Januar 2018 keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Auch die Einräumung von Ermäßigungen oder Anreizsystemen für bestimmte Zahlungsarten soll dann laut der Gesetzesbegründung nicht mehr erlaubt sein.
Mitunter einzige Ausnahme ist PayPal. Hier wird es per Richtlinie bzw. Gesetz keine Einschränkung geben. Allerdings bleibt PayPal dennoch nicht ganz unberührt. PayPal ändert zum 9. Januar 2018 seine AGB. Ab diesem Datum ist es Händlern laut den Geschäftsbedingungen des Zahlungsdienstleisters untersagt, für die Nutzung von PayPal Aufschläge zu verlangen.
Das bedeutet: Verlangt ein Händler für die Nutzung des Zahlungsdiensts PayPal kostendeckende Aufschläge, verstößt er damit zwar nicht gegen § 270a BGB, jedoch gegen die AGB von PayPal. Die Folge: Es besteht die Gefahr, dass das PayPal-Konto des Händlers gesperrt wird.
Weitere Informationen:
Internetrecht - zahlungsgebuehren-ab-2018-verboten
Gesetzentwurf: Kein Zuschlag mehr für Kreditkartenzahlung im Netz - Digital bezahlen - FAZ
PSD II – droht Surcharging das Aus? | E-Commerce Magazin
Ab 13. Januar 2018: Aufschläge für Überweisungen, Lastschriften, Visa und Mastercard verboten
/sg