Ich habe gerade mit der österreichischen Wirtschaftskammer über dieses Problem gesprochen. In der jetzigen Fassung gibt es auch für Kleinunternehmer ein Problem, da die Kleinunternehmer nur in ihrem Land von der USt. befreit sind, d.h. man muss sich diese USt.-Befreiung auch in den anderen Ländern holen (sofern diese überhaupt vorhanden ist).
Mal ehrlich wie wollen die das nachprüfen bei der Menge an Onlineshops und solchen Minibeträgen, aber egal, dann nur in Deutschland.