was wurde mit der pl1 denn geändert?
danke!
was wurde mit der pl1 denn geändert?
danke!
Guten Tag!
Gibt es eine Möglichkeit Versandkosten ab einem bestimmen Bestellwert zu erlassen? Wir verwenden eine Mischkalkulation, d.h. die exakte Berechnung nach Gewicht ist für uns nicht relevant. Wir könnten das jetzt etwas dahintricksen, indem wir als Gewicht auch immer den Preis angeben und dann einfach eine kostenlose Versandart für dieses "Gewicht" anbieten - schön ist das aber nicht Gibt es hier eine andere Möglichkeit die ich übersehe?
Danke,
Andreas
dein bekannter ist ein experte
frag beim finanzamt nach oder auch einfach beim gründerservice in der gegend. oder glaub uns hier oder wikipedia oder sonst all den quellen die es im internet gibt.
dürfen privatpersonen rechnungen schreiben? JA! JA! JA! Natürlich dürfen sie das - warum auch nicht? Sie dürfen darauf logischerweise keine MwSt. ausweisen weil sie auch keine ans FA zahlen. Auch mit einem Gewerbeschein stelle ich als Person die Rechnungen aus - außer ich hab eine Firma gegründet (GmbH, usw.). Sonst läuft das alles auf meinen Namen, wie auch hier bei viecode z.B.
Ihr bekommt nur eine auf den Deckel wenn ihr euer Gewerbe nicht anmeldet. Ab wann es ein Gewerbe ist, steht ja schon oben
du kannst mit dem kundenbereich verkaufen was du willst. er ist in erster linie für downloadprodukte ausgelegt. ob in dem download ein plugin, eine grafik oder sonst eine datei ist, ist dabei nebensächlich. beschränkt lässt sich der kundenbereich auch für reale produkte verwenden die verschickt werden, aber wie gesagt: start eingeschränkt und nicht vergleichbar mit richtigen onlineshops.
mfg
"gewerbeschein" braucht wer ein gewerbe betreibt. gewerbe betreibt, wer etwas regelmäßig und mit gewinnabsicht macht. kurz: wenn du nen shop betreibst um etwas damit zu verkaufen geht man davon aus, dass du das regelmäßig und mit gewinnabsicht machst. du brauchst einen gewerbeschein.
wenn du ab und zu mal für wen etwas programmierst oder dem nachbarn den rase mähst, brauchst du keinen.
die ust ist davon unabhängig, wobei du als privater nie ust ausweisen darfst (du zahlst sie ja auch nicht ans finanzamt). wenn du ein gewerbe hast bist du als kleinunternehmer wohl von der ust befreit - du darfst sie genauso wie eine privatperson nicht ausweisen (d.h. auf der rechnung angeben). von dieser regelung kannst du dich befreien lassen, was aber nur in speziellen fällen sinn macht (z.b. wenn man viele geschäftskunden und selber großen wareneinsatz hat, bei dem man dann die VSt. geltend machen kann).
aber es gibt dazu nur einen richtigen rat: geh zum FA, ggf. gibt es auch ein gründerservice bei dir und erkundige dich.
ob es sich auszahlt kann dir niemand sagen. reich wirst du mit "stangenware" nicht werden, aber es ist oft ein gutes mittel um an exklusivaufträge zu kommen.
mfg