Diese neue Reglung gilt aber nur für Ware, die rein auf Daten bestehen. (E-Books, MP3-Musik, Bilder und änliches.)
Versandwaren sind davon nicht betroffen. Die Finanzverwaltungen gehen davon aus, das Die Dateien ja im Zweifelsfall
gar nicht in dem Anbieterland vorgehalten werden. Könnte ja sein, das der Shop auf einen Deutschen Server gehostet wird,
aber die Dateien auf einen zB. Englischen Server liegen
Das wäre ja eine Katastrophe!